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Wegen Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz hinter Gitter

Demianiplatz - 06.03.2019

Im Oktober 2017 hatte das Amtsgericht Meiningen
einen seinerzeit 32-Jährigen aus Meinungen wegen eines Vergehens nach
dem Betäubungsmittelgesetz zur einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier
Monaten verurteilt. Nach Anrechnung einer bereits verbüßten Haft
waren später dennoch 28 Tage Restfreiheitsstrafe offengeblieben. Der
Verurteilte tauchte trotzdem unter. Gestern Abend allerdings ist er
auf dem Görlitzer Demianiplatz auf der Grundlage eines vorliegenden
Haftbefehles von der Bundespolizei festgenommen worden. Anschließend
kam er hinter Gitter. Vor seiner Einlieferung sind ihm jedoch 0,5
Gramm Crystal abgenommen worden ... Abermals wird nun wegen des
Besitzes von Betäubungsmittel gegen ihn ermittelt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, übermittelt durch news aktuell

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