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Erst festgenommen, später in eine Justizvollzugsanstalt gebracht

Gobbinstr. - 06.09.2021

Der Sonntagsspaziergang durch die Neißestadt endete für einen 59-Jährigen zunächst mit einer Festnahme. Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte den Görlitzer gegen 08.15 Uhr auf dem Brautwiesenplatz. Dabei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Görlitz vor wenigen Tagen einen Vollstreckungshaftbefehl auf den Spaziergänger aus-gestellt hatte. Der Grund für den Haftbefehl war eine offene Geldstrafe. Die Strafe war im April dieses Jahres wegen des Besitzes von Betäubungsmittel vom Amtsgericht Görlitz angeordnet worden. Der Verurteilte wurde zum örtlichen Polizeirevier in der Gobbinstraße gebracht. Dort blieb er allerdings nicht lange. Weil er die fälligen 1.800,00 Euro nicht aufbringen konnte, brachten ihn die Ordnungshüter zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe kurze Zeit später in eine Justizvollzugsanstalt.
Schon am Freitagnachmittag musste sich ein 58-Jähriger die Übergabe an Justizvollzugsbeamte gefallen lassen. Auch ihn hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz Ende August mit einem Haftbefehl auf die Fahndungsliste setzen lassen. Bundespolizeibeamte hatten den Gesuchten zuvor in der Rauschwalder Straße festgenommen.
Glimpflicher kam dagegen am Samstagmittag ein 32-Jähriger davon. In seinem Fall waren lediglich 55,00 Euro fällig, die er hätte längst im Zusammenhang mit einem Bußgeldverfahren an die Stadt Görlitz zahlen müssen. Der Betroffene übergab das Geld noch am Kontrollort in der Bahnhofstraße. Er vermied dadurch die Vollstreckung von ein paar Tagen Erzwingungshaft.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3626-6110
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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