Haftbefehle vollstreckt
Hotherstr. - 03.04.2017In der Nacht zu Sonntag sind auf dem
Autobahnrastplatz "Löbauer Wasser" nacheinander drei in Richtung
Dresden reisende Männer von der Bundespolizei festgenommen worden.
Kurz vor Mitternacht klickten zunächst bei einem pakistanischen
Staatsangehörigen die Handfesseln. Gegen den 55-Jährigen lag ein
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Freiburg vor. Ihn
hatte im Vorfeld das Amtsgericht Staufen im Breisgau im August 2015
wegen Urkundenfälschung verurteilt. Der in Frankreich lebende
Festgenommene war schließlich finanziell in der Lage, den drohenden
Freiheitsentzug abzuwenden. Er zahlte die Geldstrafe von insgesamt
450,00 Euro und reiste weiter.
Nur wenige Minuten später erwischten die Bundespolizisten einen
polnischen Staatsangehörigen. Den 28-Jährigen hatte die
Staatsanwaltschaft München per Haftbefehl auf die Fahndungsliste
gesetzt, nachdem ihn das Amtsgericht München im November 2014 wegen
Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 900,00
Euro verurteilte. Die Überprüfung seiner Personalien hatte aber nicht
nur den bestehenden Haftbefehl ans Licht gebracht. Es stellte sich
heraus, dass ihm das Recht, von einer ausländischen Fahrererlaubnis
Gebrauch zu machen, von der zuständigen Führerscheinstelle aberkannt
wurde. Deshalb ist er kurz vor der Übergabe an die
Justizvollzugsanstalt wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt
worden, denn zum Zeitpunkt der Kontrolle war er der Fahrer eines
polnischen Peugeot.
Die Reise eines 59-jährigen polnischen Mannes endete schließlich
kurz nach Mitternacht. Nach dessen Festnahme ging es um fehlende
1590,00 Euro. Bei dem Betrag handelt es sich ebenfalls um eine
Geldstrafe, die in seinem Fall vom Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein
vor etwas über einem Jahr wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
angeordnet wurde. Der nächste Weg führte also auch ihn in eine
Justizvollzugsanstalt.
Bereits am Samstagnachmittag war ein 50-Jähriger, dem 200,00 Euro
für die Begleichung einer offenen Geldstrafe fehlten, hinter Gitter
gebracht worden. Die Festnahme des polnischen Mannes erfolgte vorher
in der Görlitzer
Hotherstraße. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Görlitz vor. Das Urteil, welches dem Haftbefehl
zugrunde lag, war im September 2016 vom Amtsgericht Görlitz wegen
Diebstahls erlassen worden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
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