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Wegen Diebstahls ersatzweise in die JVA

Konsulstr. - 20.09.2016

Im Februar dieses Jahres erließ das Amtsgericht
Görlitz gegen einen 38-Jährigen aus der Neißestadt einen Strafbefehl
wegen Diebstahls. Weil der Verurteilte die angeordnete Geldstrafe i.
H. v. 520,00 Euro später nicht bezahlte, stellte die
Staatsanwaltschaft Görlitz Ende August einen Vollstreckungshaftbefehl
auf ihn aus. Gestern Abend dann klickten in der Konsulstraße die
Handfesseln. Dort trafen Bundespolizisten auf den gesuchten Mann und
kontrollierten ihn. Dieser konnte oder wollte die offene Forderung
abermals nicht begleichen. Schließlich musste er deshalb ersatzweise
in die Justizvollzugsanstalt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir
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