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Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz erstattet

Marienplatz - 18.01.2016

Wenig später wurde im Stadtgebiet Görlitz ein
syrischer Landsmann des 40-Jährigen festgestellt. Dieser konnte sich
lediglich mit einer Karte, welche vom Roten Kreuz ausgestellt worden
war, ausweisen. Ein gültiger Ausweis bzw. eine offizielle
Bescheinigung fehlten dem 29-Jährigen schließlich. Ermittlungen
ergaben, dass er Mitte November über die österreichische Grenze
unerlaubt nach Deutschland gelangt war und sich nach Görlitz begeben
hatte. Bevor auch ihm die Weiterreise gestattet wurde, wurde sowohl
eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt als auch der
Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt.

Ungefähr zeitgleich stellte eine andere Streife einen afghanischen
Jugendlichen auf dem Marienplatz fest. Der ausweislose 17-Jährige war
ebenfalls unerlaubt eingereist und hielt sich seit Mitte Dezember
unerlaubt in der Bundesrepublik auf. Auch er wurde
erkennungsdienstlich behandelt und wegen des Verstoßes gegen das
Aufenthaltsgesetz angezeigt.

Bereits am Samstag waren zwei 22-jährige albanische
Staatsangehörige auf dem Görlitzer Busbahnhof bzw. "Am Hirschwinkel"
von der Bundespolizei angehalten, kontrolliert und später wegen des
gleichen Delikts - Verdacht der unerlaubten Einreise und des
unerlaubten Aufenthaltes - angezeigt worden. In beiden Fällen
handelte es sich um Personen, deren Asylanträge im Herbst des
vergangenen Jahres abgelehnt wurden. Nach der Identitätsfeststellung
setzten die Albaner ihre Reise fort. Sofern sie Deutschland nicht
freiwillig verlassen, droht ihnen über kurz oder lang die
Abschiebung. Diese kann bekanntermaßen auch mit Zwangsmitteln
durchgesetzt werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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