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Fast vier Haftbefehle am Wochenende vollstreckt

Mühlweg - 19.08.2019

Ludwigsdorfer Bundespolizisten nahmen am
Wochenende drei mit Haftbefehl gesuchte Männer fest. In einem Fall
konnte der Gesuchte seine Geldstrafen begleichen und die Reise
fortsetzen. Zwei kamen ins Gefängnis. Ein Vierter hatte Glück.

Am Freitagabend, den 16. August 2019 gegen 19 Uhr kontrollierten
die Beamten den Fahrer eines in Polen zugelassenen Pkws an der
Anschlussstelle Kodersdorf. Bei der Überprüfung stellten die Fahnder
fest, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt im Januar 2019 Haftbefehl
gegen den polnischen Staatsangehörigen erlassen hatte. Das
Amtsgericht Offenbach verurteilte ihn im Juni 2016 per Strafbefehl
wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 520 Euro. Der 48-Jährige
zahlte die geforderte Geldstrafe und konnte seine Reise im Anschluss
fortsetzen.

Den zweiten Haftbefehl vollstreckten die Beamten am Sonntag, den
18. August 2019, an der Anschlussstelle Görlitz. Die
Staatsanwaltschaft Hannover suchte seit Juli 2019 nach dem
29-jährigen Polen. Wegen des Erschleichens von Leistungen, dem
vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen eines Diebstahls
hatte ihn das Amtsgericht Hannover zu einer Geldstrafe in Höhe von
knapp 1.500 Euro verurteilt. Da er diese nicht zahlen konnte, blieb
ihm ein Gefängnisaufenthalt nicht erspart.

Am selben Tag gegen 21:15 Uhr nahmen Bundespolizisten einen
34-Jährigen auf dem Mühlweg in Görlitz fest. Das Amtsgericht Görlitz
hatte am 05. August 2019 Sitzungshaft gegen den Deutschen angeordnet,
da dieser im Juli dieses Jahres nicht zur Hauptverhandlung erschienen
war. Der 34-Jährige wurde am Montag dem zuständigen Richter am
Amtsgericht Görlitz vorgeführt.

Glück hingegen hatte ein in Reutlingen wohnhafter Deutscher, den
eine Streife der gemeinsamen deutsch-polnischen Dienststelle am
Samstagabend, den 17. August 2019 auf dem Rastplatz Zarska Wies (E
40) kontrollierte. Das Amtsgericht Besigheim hatte den 40-Jährigen zu
einer Geldstrafe in Höhe von 900EUR verurteilt. Da es sich aber nicht
um einen europäischen Haftbefehl handelte konnte dieser vor Ort nicht
vollstreckt werden.

Eine "freiwillige" Bezahlung lehnte der Mann ab, da er die
geforderte Summe nicht aufbringen konnte. Folglich blieb sein
Haftbefehl Bestandteil der Datenbank.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Ralf Zumbrägel
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
Twitter: @bpol_pir
www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, übermittelt durch news aktuell

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