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Zwei Haftbefehle am Montag, zwei am Dienstag vollstreckt

Postplatz - 17.04.2018

Für die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf begann
diese Woche unter anderem mit vier Fahndungstreffern. Mit
Fahndungstreffern sind in diesem Fall Festnahmen gemeint, die auf der
Grundlage von entsprechenden Fahndungsnotizen bzw. auf der Grundlage
von Haftbefehlen erfolgten. Im Ergebnis der Festnahmen wurden zwei
Haftbefehle am Montag und zwei am Dienstag vollstreckt.

Bei dem ersten Festgenommenen handelt es sich um einen polnischen
Staatsangehörigen. Er war gestern Mittag bei Kodersdorf kontrolliert
worden. Nach abgeschlossener Kontrolle war der 31-Jährige zwar um
1.540,40 Euro "ärmer". Bei dem Betrag handelte es sich aber
gewissermaßen um eine Investition in die eigene Freiheit. Hätte der
Verurteilte die Strafe, die vom Amtsgericht Schwandorf wegen
Trunkenheit im Verkehr verhangen worden war, schließlich nicht vor
Ort beglichen, wären wohl mehrere Wochen Freiheitsentzug die
schlechtere Alternative gewesen.

Der zweite Festgenommene ist ebenfalls polnischer
Staatsangehöriger. Er ging den Bundespolizisten am Nachmittag auf der
Autobahn bei Ludwigsdorf ins Fahndungsnetz. Möglicherweise hatte er
bereits vergessen, dass die Staatsanwaltschaft Hildesheim im Herbst
1999 einen Haftbefehl auf seinen Namen ausgestellt hatte. Nun wird er
sich wohl daran erinnern, denn er wird die nächsten 701 Tage hinter
Gitter verbringen. Der "Aufenthalt" entspricht einer
Restfreiheitsstrafe. Diese hatte der nun 53 Jahre alte Mann im Jahr
1996 nach einem schweren Bandendiebstahl vom Landgericht Hildesheim
kassiert.

Der Dienstag war erst knapp vier Stunden alt, als an zwei
verschiedenen Orten abermals die Handfesseln klickten.

So wurde kurz vor 04.00 Uhr ein weiterer polnischer
Staatsangehöriger auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße
festgenommen. Bei der Überprüfung seiner Personalien war festgestellt
worden, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg nach dem 38-Jährigen
fahndete. Er hatte eine vom Amtsgericht Nürnberg wegen Diebstahls
erlassene Geldstrafe in Höhe von 150,00 Euro nicht beglichen. Weil
ihm auch nach der Festnahme das Geld fehlte, wurde er den
Justizvollzugsbeamten am Görlitzer Postplatz übergeben.

Kurz nach 04.00 Uhr traf dann eine Streife in der Görlitzer
Bahnhofstraße auf eine 31-Jährige. Wegen eines vorliegenden
Vollstreckungshaftbefehls ist die in der Neißestadt wohnende Frau zur
Dienststelle mitgenommen worden. Den Haftbefehl hatte die
Staatsanwaltschaft Görlitz erst vor wenigen Tagen ausgefertigt.
Demnach war die Verurteilte einer Ladung zum Strafantritt nicht
gefolgt. Nun wird sich die Bundespolizei um die Angelegenheit kümmern
und die Festgenommene in eine Justizvollzugsanstalt bringen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, übermittelt durch news aktuell

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