Gegen das Waffengesetz verstoßen
Salomonstr. - 11.04.2017An drei verschiedenen Orten stellte die
Bundespolizei gestern Verstöße gegen das Waffengesetz fest. Die
Ermittlungen richten sich in diesem Zusammenhang gegen zwei polnische
Männer (22, 51) sowie gegen einen ukrainischen Mann (44).
Am Morgen war zunächst in Krauschwitz ein 22-Jähriger mit seinem
Fahrzeug angehalten worden. Im kontrollierten Pkw entdeckten die
Beamten ein Samurai-Schwert, welches griffbereit zwischen Fahrer- und
Beifahrersitz lag. Das ordnungswidrige Mitführen des Schwertes wurde
zur Anzeige gebracht.
Ein paar Stunden traf eine Streife in der Görlitzer
Salomonstraße
auf einen 51-Jährigen. Dieser führte im Ärmel seiner Jacke einen
Teleskopschlagstock mit. Während der anschließenden Durchsuchung
seines Rucksackes ist zudem ein Reizstoffsprühgerät ohne
Kennzeichnung gefunden worden. In seinem Fall wurden zwei
Anzeigenprotokolle benötigt: hinsichtlich des Schlagstockes ein
Protokoll zum Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit, hinsichtlich des
Sprühgerätes ein Protokoll zum Anzeigen einer Straftat.
Auch bei einem 44-Jährigen aus der Ukraine waren zwei
Anzeigenprotokolle auszufüllen. Der Mann wurde am Vormittag als
Fahrer eines ukrainischen Toyota an der Autobahnanschlussstelle
Kodersdorf gestoppt. In einem Ablagefach der Fahrertür fand sich
zunächst ein verbotenes Springmesser. Der Besitz eines solchen
Messers ist grundsätzlich strafbar. Beim näheren Hinsehen ist im
gleichen Fach zusätzlich ein Feuerzeug gefunden worden. Auf den
ersten Blick glich dieses ca. 13 Zentimeter lange Feuerzeug einer
echten Pistole. Nach entsprechender Prüfung handelte es sich um eine
Anscheinswaffe. Das Führen einer solchen, grundsätzlich verbotenen,
Anscheinswaffe ist schließlich ordnungswidrig.
In allen drei Fällen wurden die Corpora Delicti sichergestellt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
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